Der Schutz personenbezogener Daten ist kein neues Thema für die Krankenhäuser. Dennoch hat es seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung 2018 einen gesteigerten Stellenwert bekommen. Die DSGVO brachte eine Reihe von neuen, obligatorisch durchzuführenden Aufgaben mit sich, die einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem hat die regelmäßige Durchführung von Mitarbeiter-Schulungs- und Awareness-Maßnahmen mittlerweile eine hohe Bedeutung.

Um beispielsweise beanstandungslos Testate von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu erhalten, ist eine lückenlose Umsetzung der DSGVO obligatorisch.

Um dies zu erreichen, können Sie auf unser Branchenwissen und unser fachliches Know-how zählen. So übertragen Sie uns beispielsweise einzelne, aus der DSGVO resultierende Aufgaben (Datenschutzfolge-Abschätzungen, Schulungs- und Awareness-Maßnahmen), oder einer unserer Datenschutz-Experten wird zum externen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Wir machen das Krankenhaus sicher.