Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie ist IT-Sicherheit in Krankenhäusern endgültig zu einer verbindlichen Pflicht geworden. Was früher als Empfehlung oder Best Practice galt, ist heute regulatorische Erwartung. Für die IT-Leitung bedeutet das vor allem eines: Technische Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht nur vorhanden sein, sondern nachvollziehbar geplant, umgesetzt und betrieben werden.

Transparenz und technische Architektur sichern den Überblick

NIS 2.0 verlangt keine maximale Sicherheit, wohl aber ein angemessenes und überprüfbares Schutzniveau. Der Maßstab ist die Kritikalität der Krankenhaus-IT für die Patientenversorgung. Entscheidend ist weniger die einzelne Maßnahme als das Gesamtbild aus Struktur, Transparenz und Steuerungsfähigkeit.

Eine zentrale Voraussetzung ist die Kenntnis der eigenen IT-Landschaft. Krankenhäuser müssen wissen, welche Systeme betrieben werden, welche davon kritisch und wie sie miteinander verbunden sind. Ohne diese Transparenz lassen sich Risiken weder bewerten noch begründen. Gerade im Schadensfall wird schnell deutlich, dass fehlender Überblick nicht nur ein technisches, sondern ein haftungsrelevantes Problem ist.

Ebenso wichtig ist eine belastbare technische Architektur. Flache Netze und unzureichend getrennte Systembereiche lassen sich unter NIS 2.0 kaum noch rechtfertigen. Ziel ist nicht maximale Komplexität, sondern Schadensbegrenzung. Wenn es zu einem Sicherheitsvorfall kommt, darf dieser nicht unkontrolliert auf andere Bereiche des Krankenhauses übergreifen.

Wie können Zugriffsschutz und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle gelingen?

Kritische Systeme und administrative Zugänge müssen angemessen abgesichert sein. Besonders im Fokus stehen dabei privilegierte Konten und weitreichende Administrationsrechte innerhalb der Organisation. Unklare Berechtigungsstrukturen oder schwache Authentifizierungsmechanismen bergen nicht nur technische Risiken, sondern können im Ernstfall die Integrität und Verfügbarkeit zentraler Systeme gefährden.

NIS 2.0 bewertet Krankenhäuser auch danach, wie sie mit Sicherheitsvorfällen umgehen. Angriffe lassen sich nicht immer verhindern, wohl aber frühzeitig erkennen und begrenzen. Die Fähigkeit zur Angriffserkennung und zur strukturierten Reaktion ist damit Teil der technischen Mindestanforderungen.

Wiederherstellungsfähigkeit, Updates und Dienstleister sind zentrale Punkte

Besondere Bedeutung kommt der Wiederherstellungsfähigkeit zu. Krankenhäuser müssen nachweisen können, dass sie auch bei gravierenden IT-Störungen handlungsfähig bleiben. Backups, Wiederanlaufkonzepte und realistische Annahmen zur Wiederherstellungsdauer sind daher kein optionales Zusatzthema, sondern Kernbestandteil der Versorgungssicherheit.

Auch der Umgang mit Schwachstellen und Updates gewinnt unter NIS 2.0 an Gewicht. Bekannte Sicherheitslücken dürfen nicht dauerhaft unbeachtet bleiben. Wo technische oder medizinische Gründe gegen ein Update sprechen, müssen Risiken bewusst bewertet und kompensiert werden.

Nicht zuletzt rücken Dienstleister stärker in den Fokus. Ausgelagerte Systeme und Fernwartungszugänge fallen eindeutig unter die Verantwortung des Krankenhauses. Technische Kontrolle und klare Zugriffskonzepte sind hier unerlässlich.

Mindestmaßnahmen sind eine Führungsaufgabe

NIS 2.0 macht deutlich, dass technische Mindestmaßnahmen keine reine IT-Aufgabe mehr sind. Allerdings werden sie für die IT-Leitung zum zentralen Instrument, um Risiken zu steuern, Haftung zu begrenzen und die Stabilität der klinischen Versorgung abzusichern. Wer jetzt strukturiert vorgeht, schafft nicht nur Compliance, sondern stärkt die Resilienz des Krankenhauses insgesamt.

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