Die Bundesregierung plant über das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit drei Milliarden Euro aus ihrem Konjunkturpaket zu fördern.
Diese Pläne hat nun das Bundesgesundheitsministerium in einem ersten Entwurf zum „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) konkretisiert.

Der Entwurf sieht vor, die Zuschüsse für konkrete Projekte über einen Krankenhauszukunftsfonds bis 2021 auszuschütten. Diese Mittel sollen allerdings nur Krankenhäuser erhalten können, die wenigstens 15 Prozent des Geldes in ihre IT-Sicherheit investieren.
Weitere Bedingungen, um  aus dem Fond profitieren zu können, sind neben der Investition in die eigene IT-Sicherheit auch einheitliche digitale Standards an den Krankenhäusern zu schaffen. Demnach muss gewährleistet werden, dass Daten in die digitale Patientenakte übertragbar sind. Die Fördergelder sollen somit an konkrete und messbare Prozesse gebunden sein.

Gefördert werden insbesondere auch Projekte im Bereich Cybersicherheit. Was bedeutet das genau? Welche Maßnahmen zum Erhöhen der IT-Sicherheit sind absolut notwendig und ratsam?

Das Kompendium ist umfangreich – nachstehend einige Beispiele: 

Alle vorgenannten Aktivitäten erhöhen einzeln und in Summe die IT-Sicherheit Ihres Krankenhauses.

Auf der Basis möglicher, bereits durchgeführter Maßnahmen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein IT-Sicherheitskonzept für Ihre Einrichtung. Zudem übernehmen wir auch auf der Grundlage des Konzeptes die Beantragung der Fördermittel bei den zuständigen Stellen.

Nutzen Sie die Chancen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ für Ihr Krankenhaus.