Der Bundestag hat während der vergangenen Woche das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG verabschiedet. Insgesamt stehen den Krankenhäusern mit den Mitteln von Bund und Ländern über 4 Milliarden Euro für den Ausbau moderner Notfallkapazitäten und der Digitalisierung zur Verfügung.

Für die Krankenhäuser und Kliniken bedeutet dies einen enormen Investitionsschub. Wie aber vorgehen, um davon zu profitieren?

Vermutlich haben Sie sich dazu auch schon die eine oder andere Frage gestellt:

  1. Wie sieht der Beantragungsprozess genau aus?
  2. An wen müssen Sie sich wenden, um die Fördermittel zu beantragen?
  3. Wie genau sieht ein Fördermittelantrag aus?
  4. Was genau wird gefördert?
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel zu erhalten?
  6. Welche Maßnahmen zur IT-Sicherheit müssen nachgewiesen werden?
  7. Welche Fristen müssen eingehalten werden?
  8. Können laufende Projekte bei der Förderung berücksichtigt werden?
  9. Wie hoch ist der Eigenanteil an der Fördersumme?
  10. Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
  11. Gelten die Fördermittel pro Krankenhaus oder pro Klinikgruppe?
  12. Ab wann stehen die Fördermittel zur Verfügung?
  13. Wann erhalten Sie die Fördermittel?
  14. Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
  15. Wann müssen die geförderten Projekte beendet sein?

Die Adiccon begleitet Sie bei der Klärung dieser und weiterer Fragen. Wir begutachten die Förderwürdigkeit geplanter Vorhaben und unterstützen Sie bei der Formulierung des Fördermittelantrages. Zudem verfolgen wir kontinuierlich den Beantragungsprozess und den Status der Bearbeitung bei den Behörden.

Als Spezialist für Informationssicherheit im Krankenhaus können wir Sie gerade auch bei der Definition und Umsetzung geeigneter IT-Sicherheits-Maßnahmen unterstützen.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.