IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Weitere drastische Auflagen in der KRITIS-Verordnung geplant
KRITIS-Betreiber müssen sich auf gravierende Anpassungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 (IT-SiG) vorbereiten. Der fertige Entwurf der neuen Gesetzesvorlage ist zur Veröffentlichung in diesem Jahr geplant. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung müssen dann innerhalb von zwei Jahren die Anforderungen umgesetzt werden (§ 8a Abs. 1 BSIG). Welche wesentlichen Pflichten kommen auf KRITIS-Betreiber zu? Verpflichtende Angriffserkennung Inbetriebnahme von Systemen